Wartungsbedingungen

§ 1 Bedingungen für die stillschweigende Verlängerung des Software-Wartungsvertrages

1.1 Begriff

Der Begriff „Software“ bezieht sich auf alle Software-Programme, welche die robotized rm systems GmbH  im Rahmen von Wartungsverträgen unterstützt. „Anwendungsprogramm“ bezeichnet ein applikationsspezifisches Produkt (z.B. Mastercam, Robotmaster, u.a.). Unter der Bezeichnung „Patch“  / „Maintenance Release, kurz MR“ wird die korrigierende Hilfe verstanden, durch die Softwarefehler ganz oder teilweise beseitigt werden.

1.2 Leistung

Im Rahmen der Wartungsverträge werden Updates nur für Service-Produkte erbracht, die vom Hersteller diese Form der Software-Aktualisierung beinhalten. Bei Software-Produkten, die ausschließlich die persönliche Unterstützung (z. B. Hotline) beinhalten,  erfolgt keine Software-Aktualisierung (Update) und keine Einräumung dementsprechender Nutzungsrechte an der Software-Aktualisierung.

Die Erfüllung der Leistungspflichten ist hinsichtlich der Software-Aktualisierung davon abhängig, dass der Hersteller der Vertragssoftware Upgrades, Updates, Neuversionen, Informationen und Zugriffsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.

robotized rm systems GmbH  bringt die unter Vertrag stehende Software des Kunden durch Lieferung von Aktualisierungen auf den neuesten, vom jeweiligen Hersteller freigegebenen Stand. Die Software-Aktualisierung (Updates) kann je nach Anwendungsprogramm zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. Diese Software-Aktualisierungen enthalten entweder Neufassungen oder Ergänzungen (z.B. Patches) der Software. Die Lieferung umfasst, abhängig vom Hersteller der Software, die Lizenz und eventuell den Datenträger oder die Bereitstellung via Internet bzw. in anderer marktüblicher Form. Die Installation der Softwareaktualisierung obliegt dem Kunden.

Der Hersteller der Software räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software-Aktualisierung ein. Das Nutzungsrecht richtet sich inhaltlich nach den Lizenznutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller für die im Liefervertrag erworbene Software.

Die robotized rm systems GmbH  berät telefonisch, per E-Mail oder Onlineverbindung (Ferndiagnose) den qualifizierten Ansprechpartner des Kunden bei Fragen zur Funktionalität und zu den Einsatzmöglichkeiten der Software. Die robotized rm systems GmbH  unterstützt den Kunden bei der Identifizierung, Umgehung oder Lösung auftretender Störungen. Der Kunde gibt der Hotline der  robotized rm systems GmbH eine genaue Beschreibung darüber, wie sich die festgestellte Störung bemerkbar macht. Ein Anspruch auf vollständige Fehlerbeseitigung besteht nicht.

Der Kunde erreicht die robotized rm systems GmbH  Hotline unter: Tel: +49 9122 18 809-70  E-Mail: support@robotized.de, Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr (nicht an gesetzlichen Feiertagen).

Die Reaktionszeit von der robotized rm systems GmbH,  um zu der Anfrage Stellung zu nehmen, liegt im Falle einer telefonischen Beratung bei ca. einem Tag also im Laufe des Tages oder am folgenden Werktag, im Falle einer Beratung per E-Mail erfolgt diese im Laufe des auf den Eingang des Beratungswunsch es folgenden Werktages. Die Stellungnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Probleme, die nicht sofort gelöst werden können und gegebenenfalls eine Rücksprache mit dem Hersteller oder Programmierern erfordern, werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der robotized rm systems GmbH  bearbeitet. Insoweit besteht seitens des Kunden nicht ein Anspruch auf eine sofortige, sondern nur auf eine schnellstmögliche Bearbeitung.

1.3 Nicht vom Software-Wartungsvertrages umfasst

Mit dem Software-Wartungsvertrag sind nicht alle Serviceleistungen abgedeckt. Ausgenommen und damit nicht Bestandteil des Wartungsvertrages sind insbesondere die in den nachfolgenden Absätzen aufgeführten Leistungen:

Nicht abgedeckt von einem Wartungsvertrag sind die Softwareentwicklung, Codierung und Identifikation von Codierungsproblemen, Beratung/ Consulting, Training, Anwenderschulungen (auch nicht für Updates), Installationen und andere Dienstleistungen etc. sowie die Anpassung der Software an die Anforderungen des Kunden.

Auch die Wiederherstellung verlorener Daten ist unabhängig von der Ursache des Datenverlustes nicht im Leistungsumfang enthalten.

Gleiches gilt für die Unterstützung bei der Inbetriebnahme neuer Netzwerke und Neu-/ Erstkonfigurationen von Software innerhalb der Netzwerkumgebung, Arbeiten aufgrund von Schnittstellenproblemen zwischen Software, für die eine Servicevereinbarung geschlossen ist, und Produkten anderer Hersteller, die nicht Gegenstand des Wartungsvertrages sind.

Die Datensicherung und die Behebung von Störungen, die durch Fremdeinwirkungen hervorgerufen werden (z.B. Kriegsereignisse jeder Art, Kernenergie, unsachgemäßer Handhabung seitens des Kunden, Bedienungsfehler, Vandalismus, oder sonstige Fremdeinwirkungen) sind nicht durch den Software-Wartungsvertrag umfasst.

1.4 Preisänderungen

Die jährliche Wartungsgebühr für die Vertragssoftware ist beim erstmaligen Erwerb im Angebot ausgewiesen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Wartungsgebühr für zukünftige Vertragszeiträume anzupassen, soweit sich die für die Erbringung der Wartungsleistungen maßgeblichen Kosten verändern. Hierzu zählen insbesondere Personal- und Lohnkosten, Lizenz-, Wartungs- und Supportkosten des Herstellers, Einkaufspreise für Software, Softwarekomponenten und sonstige Vorleistungen, Kosten für Hosting, Infrastruktur und Energie sowie vergleichbare Kostenfaktoren. Kostensteigerungen können an den Kunden weitergegeben werden; Kostenminderungen sind hierbei angemessen zu berücksichtigen. Die Preisanpassung darf die tatsächliche Entwicklung der maßgeblichen Kosten insgesamt nicht übersteigen.

Die ausgewiesenen Entgelte verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Wartungsgebühr wird jeweils für den vereinbarten Wartungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

1.4.1 Wartungsverträge mit automatischer /stillschweigender Verlängerung:

Eine Preisanpassung wird dem Kunden grundsätzlich mindestens 8 Wochen vor Beginn des jeweiligen neuen Wartungszeitraums in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Erfolgt die Mitteilung später, wird die Preisanpassung grundsätzlich erst zum darauffolgenden Wartungszeitraum wirksam. Dies gilt jedoch nicht, soweit der Auftragnehmer selbst von Herstellern, Lieferanten oder sonstigen Vorlieferanten erst nach Ablauf dieser Frist über Preis- oder Kostenänderungen informiert wird oder solche Kostenänderungen erst innerhalb dieses Zeitraums wirksam werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierdurch verursachte Kostensteigerung auch für den unmittelbar folgenden Wartungszeitraum in angemessenem Umfang weiterzugeben.

Preiserhöhungen von bis zu 10 % gegenüber der zuletzt gültigen Wartungsgebühr begründen kein Sonderkündigungsrecht des Kunden. Übersteigt eine Preiserhöhung 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Wartungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Das vertraglich vereinbarte ordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

1.4.2 Wartungsverträge auf Basis von Angeboten (manuelle Verlängerung):

Eine Preisanpassung wird dem Kunden mit Zusendung des neuen Angebots mitgeteilt

1.5 Wirksamwerden von Preisanpassungen bei mehrjährigen Wartungsverträgen:

Bei mehrjährigen Wartungsverträgen, deren Wartungsgebühr für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus entrichtet wird, werden wirksam angekündigte Preisanpassungen erstmals mit Beginn des nächsten Verlängerungs- bzw. Wartungszeitraums berücksichtigt.

Bei mehrjährigen Wartungsverträgen mit vereinbarter jährlicher Zahlungsweise gelten wirksam angekündigte Preisanpassungen ab der ersten Fälligkeit der Wartungsgebühr, die nach dem Wirksamwerden der Preisanpassung liegt.

Nachberechnung gewährter Mehrjahresrabatte:

Hat die robotized rm systems GmbH dem Kunden im Rahmen eines Wartungsvertrags mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, insbesondere in Verbindung mit einem Softwareliefervertrag, einen Preisnachlass auf die Wartungsvergütung gewährt, erfolgt dieser Preisnachlass unter der Voraussetzung der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Wird die Softwarewartung während der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgrund einer Stilllegung, eines Verkaufs, einer Ablösung des Systems oder aus vergleichbaren Gründen vorzeitig beendet oder entfällt die Grundlage für die Gewährung des Preisnachlasses, ist die robotized rm systems GmbH berechtigt, den gewährten Preisvorteil anteilig für den noch nicht erfüllten Vertragszeitraum nachträglich in Rechnung zu stellen.

Die Nachberechnung beschränkt sich auf den tatsächlich gewährten Preisnachlass und erfolgt zeitanteilig bezogen auf den Zeitraum, für den die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht eingehalten wird.

1.6 Pflichten des Kunden

Ein Mitwirken des Kunden ist die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die robotized rm systems GmbH, d.h. der Kunde hält Software auf dem jeweils neuesten freigegebenen Stand. Der Kunde stellt vor Abschluss dieser Vereinbarung sicher, dass sich die Software zumindest auf dem Stand befindet, der vom jeweiligen Hersteller der Software noch in vollem Umfang und uneingeschränkt unterstützt wird. Die robotized rm systems GmbH  Serviceleistungen setzen voraus, dass Eingabe- und Ausgabegeräte beim Kunden zur Verfügung stehen, die die Verwendung von Standard-Diagnoseprogrammen und Testhilfen gestatten.

Das Installieren neuer Versionen von Betriebssystemsoftware ist zuvor mit der robotized rm systems GmbH  abzustimmen.

Der Kunde verpflichtet sich, der robotized rm systems GmbH  alle zur richtigen Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig abzugeben sowie die erforderlichen Genehmigungen zu erteilen. Vor Vertragsbeginn stellt der Kunde der robotized rm systems GmbH  geeignete Dokumentationen zur Verfügung aus der die IT-Umgebung eindeutig ersichtlich ist.

Zur Störungsbehandlung über Ferndiagnose erlaubt der Kunde der robotized rm systems GmbH  oder dem jeweiligen Hersteller der Software die Aufschaltung auf sein System. Voraussetzung dafür ist ein Internetzugang. Falls erforderlich, erlaubt der Kunde Mitarbeitern von der robotized rm systems GmbH  bzw. dem jeweiligen Hersteller der Software den Zugang zu den Rechnern vor Ort, auf denen die Software installiert ist.

Der Kunde benennt gegenüber der robotized rm systems GmbH einen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Vertreter, mit dem alle Tätigkeiten von der robotized rm systems GmbH abzustimmen sind und der zur Abgabe bzw. Entgegennahme verbindlicher Erklärungen zu fachlichen und organisatorischen Fragen bevollmächtigt ist. Diese Personen sind berechtigt, die Unterstützung durch die robotized rm systems GmbH in Anspruch zu nehmen.

Im Falle eines Wechsels eines Ansprechpartners teilt dies der Kunde der robotized rm systems GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe des Namens, der Telefonnummer sowie der E-Mail-Adresse mit.

Während der Störungsbehandlung durch die robotized rm systems GmbH stellt der Kunde der robotized rm systems GmbH einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Kunde schafft auf seine Kosten die betrieblichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung der robotized rm systems GmbH. Insbesondere stellt er für die Dauer der Tätigkeit der robotized rm systems GmbH Arbeitsplätze sowie ausreichend Rechnerzeit kostenlos zur Verfügung.

Der Kunde kümmert sich um regelmäßige Datensicherungen. Die robotized rm systems GmbH geht davon aus, dass stets eine Komplettsicherung neueren Datums beim Kunden vorliegt.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Bedienung und den Unterhalt der Software, für die Sicherung und Wiedergewinnung von Daten und Programmen, die Sicherstellung von Ausweichlösungen im Katastrophenfall, die Schulung seines Personals sowie die Überprüfung der mit der Software erzielten Resultate.

Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig und ausreichend nachkommt, so trägt er der robotized rm systems GmbH dadurch entstehenden Mehraufwand.

1.7 Laufzeit und Kündigung – Stillschweigende Vertragsverlängerung:

Bei laufend erbrachten Service-, Wartungs- und Pflegeleistungen beginnt der Vertrag mit Annahme der ersten Bestellung des Kunden von Software-Wartungsprodukten. Die erstmalige Laufzeit der Softwarewartung ergibt sich aus der ersten Bestellung.

Soweit in der Bestellung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Laufzeit des Wartungsvertrages ein Jahr. Die Wartungsverträge können unterschiedliche Start- und Endtermine haben.

Der Wartungsvertrag verlängert sich jeweils automatisch um den zuletzt vereinbarten Wartungszeitraum, bei einjährigen Wartungsverträgen um jeweils ein weiteres Jahr und bei Mehrjahresverträgen erstmals nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums in Textform gekündigt wird. Für jeden Verlängerungszeitraum gelten die jeweils nach Ziffer 1.4 gültigen Wartungsgebühren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

robotized rm systems GmbH  steht das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung insbesondere zu, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung ganz oder zu nicht unerheblichen Teilen nicht nachkommt. Eine Verschlechterung oder erhebliche Gefährdung der Vermögenslage des Kunden oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird, berechtigt die robotized rm systems GmbH ebenfalls zur fristlosen außerordentlichen Kündigung. Wenn der Hersteller der Softwareprodukte, aus von den Parteien nicht zu vertretenden Gründen, dauerhaft nicht mehr vertreibt bzw. unterstützt, ist die robotized rm systems GmbH  berechtigt, den Wartungsvertrag außerordentlichen fristlos zu kündigen.

Kündigt der Kunde die Softwarewartung, nimmt er ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Behebung von Störungen unter Umständen nicht möglich ist, da die Ursache der Störung durch Softwareupdates oder Softwareversionen behoben sein kann, auf die der Kunde verzichtet hat. Des Weiteren nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass in diesem Fall die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal eingeschränkt sein kann und die robotized rm systems GmbH  nicht garantieren kann, dass Personal mit  Kenntnissen über die beim Kunden eingesetzte Softwareversion verfügbar ist. Betriebs- und Reaktionszeiten können ebenfalls nicht garantiert werden.

Teilkündigung einzelner Softwareprodukte oder Lizenzen

Der Kunde ist berechtigt, einzelne Softwareprodukte oder Lizenzen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen, ohne dass hierdurch der Wartungsvertrag im Übrigen beendet wird.

Mit Wirksamwerden der Teilkündigung entfällt der Wartungs- und Supportanspruch ausschließlich für die gekündigten Softwareprodukte bzw. Lizenzen.

Führt eine zulässige Teilkündigung zum Wegfall von Mengen-, Paket- oder sonstigen Preisnachlässen oder ändern sich aufgrund der Teilkündigung die Voraussetzungen der Preis- oder Rabattstruktur, ist die robotized rm systems GmbH berechtigt, die Wartungsvergütung für die verbleibenden Softwareprodukte oder Lizenzen auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung gültigen Preis- und Rabattstruktur neu zu berechnen. Eine rückwirkende Anpassung bereits abgerechneter Wartungszeiträume erfolgt nicht.

Eine Teilkündigung wird jeweils zum Ende des laufenden Wartungszeitraums der betreffenden Softwareprodukte wirksam.

Die Zulässigkeit einer Teilkündigung richtet sich nach den technischen, funktionalen und lizenzrechtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Softwareprodukte.

Sind Softwareprodukte oder Lizenzen aufgrund technischer, funktionaler oder lizenzrechtlicher Abhängigkeiten zu einem Paket (Bundle) zusammengefasst, ist eine Teilkündigung einzelner Softwareprodukte oder Lizenzen ausgeschlossen, soweit das verbleibende Softwareprodukt ohne das gekündigte Produkt nicht sinnvoll genutzt oder vom Hersteller nicht separat lizenziert oder gewartet werden kann.

Beispiel: Das Softwareprodukt MillTurn setzt die Wartung der Basisprodukte Fräsen und Drehen voraus. Eine isolierte Kündigung der Wartung für die Basisprodukte bei gleichzeitiger Fortführung der Wartung für MillTurn ist daher nicht möglich.

1.8 Anpassung von Dienstleistungs- und Nebenkostenvergütungen:

Die robotized rm systems GmbH ist berechtigt, die Vergütung für Dienstleistungen, insbesondere Stundenverrechnungssätze, Fahrzeiten, Reise- und Nebenkosten sowie sonstige Zuschläge, anzupassen, soweit sich die hierfür maßgeblichen Kostenfaktoren verändern. Hierzu zählen insbesondere gestiegene Personal- und Lohnkosten, Tarifentwicklungen, erhöhte Reise- und Mobilitätskosten, Preisänderungen von Lieferanten und Dienstleistern, Energie- und Infrastrukturkosten sowie sonstige vergleichbare Kostensteigerungen. Kostenminderungen werden bei der Festlegung der Vergütung angemessen berücksichtigt.

Über wesentliche Anpassungen informiert die robotized rm systems GmbH den Kunden mindestens 8 Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail). Die robotized rm systems GmbH wird dem Kunden auf Verlangen die wesentlichen Grundlagen der Anpassung nachvollziehbar darlegen.

Sollte eine Anpassung der Vergütung um mehr als 10 % gegenüber den zuletzt gültigen Vergütungssätzen erfolgen, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Wartungsvertrag oder die betroffene Leistungsvereinbarung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen.

1.9 Loyalitätspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des Wartungsvertrags keine Mitarbeiter oder sonstigen mit der Durchführung der Vertragsleistungen beauftragten Personen des jeweils anderen Vertragspartners, die im Rahmen der Zusammenarbeit unmittelbar eingesetzt wurden oder mit denen ein unmittelbarer Kontakt bestand, ohne vorherige Zustimmung des anderen Vertragspartners einzustellen oder unmittelbar oder mittelbar mit Dienstleistungen zu beauftragen.

Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Verpflichtung gilt nicht, wenn ein Mitarbeiter sich eigeninitiativ ohne vorherige Kontaktaufnahme durch den anderen Vertragspartner bewirbt.

Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verpflichtung verpflichtet sich der vertragsverletzende Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu sechs Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Verpflichtung zur Unterlassung der vertragswidrigen Handlung.

1.10 Vertragsänderungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.

Allgemeine Einkaufs-, Liefer- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn die robotized rm systems GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein bleiben die restlichen Bedingungen davon unberührt.

§ 3 Wirksamkeit und Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten für alle ab dem 01.08.2026 abgeschlossenen sowie für alle nach diesem Zeitpunkt verlängerten Software-Wartungsverträge.

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