AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Grundlage für die Abwicklung von Aufträgen sind diese Geschäftsbedingungen. Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die robotized rm systems GmbH.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor.

Der Kunde erklärt mit der Bestellung verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt das mit der Bestellung vorliegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen.

Bestellungen auf elektronischem Weg bestätigen wir nach Zugang unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer an uns. Dies gilt allerdings nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Lieferanten. An den Kunden erfolgt eine unverzügliche Information, dass die Leistung nicht verfügbar ist.

Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung angegeben ist, rein netto, ab Lager Schwabach.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind, sind die Zahlungen wie folgt fällig: Der Gesamtbetrag einschließlich Mehrwertsteuer ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Entgelte für Wartung und Hotline-Dienste werden jeweils im Voraus zu Beginn der Wartungsperiode fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit des Zahlungsverzuges banküblichen Überziehungszinsen zu berechnen. Wir behalten uns vor einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn der behauptete Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Vereinbarte Skonti entfallen, solange ältere, fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche noch offene Verbindlichkeiten fällig.

Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit fragwürdig erscheinen lassen bzw. die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners nahe legen, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen, im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Lieferungen, Lieferfristen und Verzug

Lieferungen und Leistungen erfolgen generell ab Lager Schwabach. Transport oder Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Auf Wunsch können Liefergegenstände gegen Transportschäden auf Kosten des Vertragspartners versichert werden. Wir sind bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von uns nicht zu beeinflussende Ereignisse verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung noch nicht ausgeführt ist. Entsprechendes gilt für den Käufer, sofern er uns eine entsprechende Nachfrist gesetzt hat.

§ 5 Gewährleistungen

Mängel an der vom Abnehmer bei uns gekauften Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
Garantiefälle werden im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller abgewickelt.Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder infolge unsachgemäßer Behandlung entstanden sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Abnehmers, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Verträge mit Verbrauchern: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Verträge mit Unternehmen: wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet bei Beschädigungen, Vernichtung der Ware oder einem Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Unternehmer sind berechtigt die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Dabei tritt er alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegenüber einem Dritten entstehen. Diese Abtretung nehmen wir an. Nach der Abtretung kann der Unternehmer die Forderung selbst einziehen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Der Kunde ist zu anderen Verfügungen der Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen nicht berechtigt.

Eine Weiterveräußerung von Softwarelizenzen an Dritte ist nicht möglich.

§ 7 Urheberrechte

Unsere eigens entwickelten Postprozessoren, sowie andere von uns entwickelte Software bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder weiterveräußert werden, es sei denn, sie wurden speziell zum Weiterverkauf an Dritte entwickelt. In diesem Fall geht die Software in das Eigentum des Dritten über. Alle durch uns vertretenen Softwareprodukte sind urheberrechtlich geschützt.

§ 8 Ausfuhrbestimmungen

Soweit die gelieferten Waren US-amerikanischen Ursprungs sind, sind sie zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland und für die Wiederausfuhr in jedes Land zugelassen mit Ausnahme der Ostblockstaaten, der Volksrepublik China, Kuba, Nordkorea, Macao, Hongkong und Vietnam und dessen kommunistisch kontrollierten Nachbarstaaten. Bei Ausfuhr in die vorstehend genannten Gebiete ist eine besondere US-Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

§ 9 Dienstleistungen / Seminare

Anmeldungen für Seminare erfolgen mit Angabe der Teilnehmernamen grundsätzlich schriftlich, per eMail oder unter www.robotized.de. Sie gelten als verbindlich. Bei Anmeldung ist mindestens der Termin für das erste Seminar (bei Schulungs-/ Seminarpaketen) anzugeben. Alle weiteren Termine aus Schulungs-/ Seminarpaketen müssen innerhalb einer Frist von 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Nach dieser Frist verfallen alle bis dahin nicht in Anspruch genommenen Schulungs-/ Seminartage. Verlängerungen der Abnahmefrist werden nur nach Absprache und nur schriftlich genehmigt.

Schulungen/ Seminare werden mit dem jeweiligen Stand der Technik (Softwareversion) durchgeführt. Die Beschreibung der Schulungs-/ Seminarinhalte entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Änderungen auf Grund von Aktualisierungen und Weiterentwicklungen der Schulungen/ Seminare behalten wir uns vor.

Der Schulungs-/ Seminar-/ Dienstleistungsbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig und ist bis spätestens 1 Woche vor Beginn des ersten Seminar- bzw. Dienstleistungstermins in vollem Umfang zu bezahlen. Dies gilt ebenso für Schulungs-/Seminar-/Dienstleistungspakete. Nur gezahlte Schulungen/ Seminare/ Dienstleistungen berechtigen zur Teilnahme bzw. Leistungserbringung. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht in Anspruch genommene oder verfallene Schulungs-/ Seminar-/ Dienstleistungstage erfolgt nicht.

Bestätigte Schulungs-/ Seminartermine können im Ausnahmefall vom Kunden bis zu einer Woche vor Schulungs-/ Seminarbeginn einmalig verschoben werden. Mit der Verschiebung muss ein erneuter Termin vereinbart werden, der innerhalb einer Frist von drei Monaten liegt. Die Zahlung ist dennoch zum Beginn des ursprünglichen Seminartermins fällig. Sollte die persönliche Teilnahme aus besonderem Anlass unmöglich sein, kann eine Ersatzperson benannt werden. Wer sich mit einer Frist von mehr als 14 Tage vor Seminarbeginn abmeldet, dem berechnen wir keine Stornokosten. Wer sich innerhalb der Frist von 14 Tage bis 7 Tage vor Seminarbeginn abmeldet, dem berechnen wir Stornokosten in Höhe von 50% des Schulungs-/ Seminarpreises. Nach dieser Frist wird der volle Seminarbetrag fällig. Wir akzeptieren nur schriftliche Abmeldungen/ Verschiebungen.

Seminare können nur durchgeführt werden, wenn die der Kalkulation zugrunde liegende Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder im Falle höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Trainers) sind wir berechtigt, Seminare ohne Regressansprüche jeder Art seitens der angemeldeten Teilnehmer abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben. Programmänderungen oder Absagen von der robotized rm systems GmbH aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor.

Bei Personen- und Sachschäden, Verlust oder Diebstahl eingeschlossen, ist jede Haftung unsererseits ausgeschlossen.

§ 10 Software-Wartungsvertrag

Über die Bedingungen der stillschweigenden Verlängerung des Software-Wartungsvertrages geben die separat erhältlichen Bedingungen des Software-Wartungsvertrags Auskunft.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Vertragspartner der robotized rm systems GmbH Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der robotized rm systems GmbH.

§ 12 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit oder Abänderung einer oder mehrerer Bedingungen bleiben die restlichen Bedingungen davon unberührt.

§ 13 Wirksamkeit und Gültigkeit

Diese AGB bleiben wirksam, bis neue oder teilweise neue Geschäftsbedingungen dem Besteller mitgeteilt werden. Sie gelten ab dem 11.03.2014.